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Wir fordern das Wahlrecht für Kinder! Eine Verfassungsbeschwerde der Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä. und ihr vorläufiges EndeIM NAMEN DES VOLKES...wurde am 15. Januar 96 mit billigen formalen Begründungen*
eine Verfassungsbeschwerde von Benjamin Kiesewetter (16 Jahre) und Rainer
Kintzel (14 Jahre) abgeschmettert, auf gut juristisch "nicht zur Entscheidung
angenommen". Diese Beschwerde hätte die "Grundfesten"
dieses Landes erschüttern können. Wie? Indem sie erzwungen hätte,
das ernst zu nehmen, was im Grundgesetz steht: ALLE MENSCHEN SIND VOR DEM
GESETZ GLEICH.
Warum habt ihr euer Wahlrecht eingeklagt? Erstens fordern wir unser Wahlrecht, weil wir meinen,
daß alle ein Recht darauf haben, mitbestimmen zu können.
Alle, die von Entscheidungen betroffen sind, müssen die Gelegenheit
haben, mitzuentscheiden. Menschen unter 18 Jahren haben diese Möglichkeit
bis heute nicht. Deshalb meinen wir auch, daß die Interessen von
Kindern im Parlament nur unzureichend berücksichtigt werden. Ein zweiter wichtiger Punkt ist unser Interesse, das Thema
"Wahlrecht - wieso erst ab 18?" in der Öffentlichkeit zu
diskutieren. Wenn erstmal darüber geredet wird, würde auch deutlich
werden, daß Kinder nicht wirklich ernst genommen werden. Es geht also
auch um andere Grundrechte und nicht nur um das Grundrecht auf Mitbestimmung.
Unsere Unterstützerliste zeigt, daß auch prominente Leute unser
Anliegen unterstützen. Wer steht bisher auf der Unterstützerliste? Es sind einige Leute, wie der Bürgerrechtler Jens
Reich, die Jugendbuchautoren Gudrun Pausewang und Klaus Kordon, der Leiter
des GRIPS Theaters Volker Ludwig, der Buchautor Ekkehard von Braunmühl,
die Liedermacher Bettina Wegner und Gerhard Schöne, der Aktionskünstler
Ben Wargin, der Psychoanalytiker Horst-Eberhard Richter, der Psychotherapeut
Hans-Joachim Maaz, der Jurist - und Kommentator des Kinder- und Jugendhilfegesetzes!
- Johannes Münder. Es gibt auch Politiker, die uns unterstützen,
wie z.B. aus dem Bundestag den ehemaligen Jugendsenator von Berlin Thomas
Krüger von der SPD, den Vorsitzenden der PDS-Bundestagsgruppe Gregor
Gysi und den Bundesvorstandssprecher des Grün-Alternativen Jugendbündnisses
Jens Augner. Oder den Landesschülersprecher von Berlin Jan Kellermann,
den bekannten Jugendsozialforscher Klaus Hurrelmann und Institutionen wie
das Deutsche Kinderhilfswerk oder den Bundesverband Aktion Humane Schule.
Es stehen noch mehr auf dieser Liste, aber trotzdem wünschen wir uns,
daß die Liste immer länger wird. Auf dieser Liste sollen auch
völlig verschiedene Leute stehen, die völlig verschiedene Sachen
tun, die aus verschiedenen Schichten kommen. Wir haben Streetworker, Journalisten,
Universitätsprofessoren, Psychologen, Kinderrechtler, Politiker, NLP-Practitioner,
Künstler verschiedener Richtungen usw. Es soll heißen: Wir tun
normalerweise alle die verschiedensten Sachen, aber haben alle ein Anliegen:
Mehr Rechte für Kinder und Jugendliche! Glaubt ihr nicht, daß Politker eure Aktion
nur deshalb unterstützen, weil sie sich Stimmengewinne für
ihre Partei versprechen? Das kann schon sein. Wenn Kinder am Ende wirklich mitbestimmen
können, haben wir da nichts dagegen. Ab wann soll man wählen dürfen? Dieser Prozeß ist keine Forderung für ein
Wahlrecht ab einem bestimmten Alter. Hier sind vor knapp einem Jahr
ganz persönlich zwei Menschen, damals 16 und 13 Jahre alt, vor
das Verfassungsgericht gegangen und haben eine Beschwerde wegen Vorenthaltung
des Wahlrechts eingereicht. Die Forderung in unserer Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä.
ist das Wahlrecht ohne Altersbeschränkung. Das heißt: Jeder,
der will, soll wählen dürfen. Genau wie es keine gesetzliche
Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion
oder wegen Behinderungen gibt, sollte es auch keine aufgrund des Alters
geben. Demokratie bedeutet, daß keiner ausgegrenzt wird:
Ein Mensch - eine Stimme. Im Gesetz ist deshalb die "Allgemeinheit"
der Wahlen festgeschrieben worden. Im Grundgesetz steht doch "Wahlberechtigt ist,
wer das 18. Lebensjahr vollendet hat". Im Grundgesetz steht aber auch "Alle Menschen
sind vor dem Gesetz gleich" und vor allem "Alle Staatsgewalt
geht vom Volke aus". Unser Rechtsanwalt Dr. Merk hat sich eine
ganze Weile damit beschäftigt. "Volk" wird im Gesetz
nämlich folgendermaßen definiert: "Die Gesamtheit der
in der BRD seßhaften und sich zu ihr bekennenden deutschen Staatsbürger".
Kinder gehören also auch zum Volk. Menschen dürfen von der
Wahl nur aus "zwingenden Gründen" ausgeschlossen werden.
Und dieser zwingende Grund wurde bisher nur so formuliert, daß
der Ausschluß der Kinder und Jugendlichen "historisch erhärtet"
sei. Praktisch ist das einzige Argument, das angeführt wird, um
in Deutschland 16 Millionen Menschen vom Wahlrecht auszuschließen,
der berühmte Satz "Das war schon immer so". Mit diesem
"Argument" dürften Frauen auch heute noch nicht wählen. Sollen dann auch Säuglinge an die Urne gehen?
Das geht doch nicht. Wir werden immer wieder, manchmal spöttisch, auf
diesen Punkt angesprochen. Vermutlich werden die meisten kleinen Kinder,
sagen wir so bis 4 oder 5 Jahre, nicht ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen.
Wir glauben aber, daß eine neue Altersgrenze bei 5 Jahren oder
mit Beginn der Schulpflicht nicht prinzipiell begründet werden
kann. Sie bleibt undemokratisch, auch wenn es manche Eltern geben wird,
die mit irgendwelchen Tricks die Wahlstimme von ihrem Baby ausnutzen.
Genauso wird auch jetzt bei alten Leuten hin und wieder von jemand anders
das Kreuz gemacht - obwohl das streng verboten ist. Wir finden, daß mit der Frage nach den Babys von
unserer menschenrechtlichen Grundidee abgelenkt wird. Worauf hat sich die Verfassungsbeschwerde im Einzelnen
gerichtet? Die Beschwerde richtete sich gegen den Art. 38/ 2 des Grundgesetzes.
Es gab noch nie eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen eine Norm in
der Verfassung gerichtet hat. Wir sagen ja praktisch, daß der Artikel
38/ 2, in dem die Altersbegrenzung steht, verfassungswidrig ist, weil er
gegen Artikel 20 verstößt: "Alle Staatsgewalt geht vom Volk
aus". Das wurde in der Beschwerde damit begründet, daß nur
dieser Artikel 20 und Artikel 1 mit dem sogenannten "Ewigkeitswert"
versehen sind, d.h. sie können auch nicht mit einer 2/3-Mehrheit im
Bundestag und Bundesrat gestrichen oder verändert werden. Selbst der
Bundespräsident Roman Herzog, der ja vorher Präsident des Verfassungsgerichts
war, meinte, daß der Artikel 20 als höherrangig eingestuft werden
könnte als Art. 38/ 2. Er nennt Art. 20 eine Staatsfundamentalnorm. Warum wurde die Beschwerde nicht zur Verhandlung
zugelassen? Verfassungsbeschwerden gegen "ein Gesetz oder
einen sonstigen Hoheitsakt" müssen innerhalb eines Jahres
nach Bekanntwerden der näheren Bestimmungen des Gesetzes eingereicht
werden. Benjamin und Rainer hätten die Beschwerde also schon lange
vor ihrer Geburt einreichen müssen. Daß das nicht geht, ist
klar. Den Verfassungsrichtern ist das aber offenbar egal. Unser Rechtsanwalt
bezweifelt die Richtigkeit dieser Entscheidung, da nach Artikel 19/
4 des Grundgesetzes jedermann, der in seinen Rechten verletzt wird,
der Rechtsweg offenstehen muß. Inhaltlich wurde unserer Forderung aber nichts entgegengesetzt.
Was macht Ihr nun, um an Euer Wahlrecht zu kommen? Es gibt zwei Wege, die wir diskutieren. Erstens klagen
wir gegen die neue Berliner Verfassung, weil die erst seit Ende Oktober
1995 gültig ist und damit die Ein-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen
ist und gegen die niedersächsische Verfassung, weil die Änderung,
mit der das Kommunalwahlrecht ab 16 beschlossen wurde, auch erst einige
Monate alt ist. Oder zweitens: Einige Jugendliche, die bei der Bundestagswahl
1998 noch nicht 18 Jahre alt sind, beantragen die Aufnahme in die Wählerlisten.
Das wird wegen deren Alter natürlich abgelehnt. Dagegen klagen wir
dann wieder notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht. Sind Kinder nicht viel zu unreif zum Wählen? Es geht beim Wählen nicht um Reife. Die meisten
glauben, daß man zum Wählen befähigt sein muß.
Es ist wichtig, sich klarzumachen, was Demokratie bedeutet: Wenn sich
Menschen oder Parteien nicht einigen können, welche Meinung "richtig"
ist, wird abgestimmt. Es gibt keine Instanz, die über die Qualität
der Argumente entscheiden könnte, außer dem jeweiligen einzelnen
Menschen mit seinem persönlichem Gewissen, seinen persönlichen
Werten, Wünschen, Ängsten und Sympathien. Deshalb entscheiden
in der Demokratie nicht Qualitäten, sondern Mehrheiten - Stimmenzahlen.
Jede Stimme hat dabei das gleiche Gewicht und es ist völlig egal,
welche Argumente hinter der einzelnen Wahlentscheidung stehen. Deshalb ist es undemokratisch - also verfassungswidrig
- wenn Kindern das Wahlrecht mit Argumenten, die ihre Qualität und
Qualifikation betreffen, vorenthalten wird. Glaubt ihr, daß sich Jugendliche gut genug
mit Politik auskennen, um zu wissen, was sie wählen? Was heißt eigentlich "sich mit Politik auskennen"?
Wählen heißt doch: Ich wähle jemanden, der meine Interessen
am besten vertritt. Und der Stil der Politik würde sich bei einer
Wahlrechtsänderung vermutlich ändern. Kinderwahlrecht heißt
für die Erwachsenen nämlich umdenken: Politiker müssen
sich Mühe geben und Wahlprogramme und Wahlreden so schreiben, daß
Kinder sie kapieren können. Im Übrigen kennen sich viele Erwachsene überhaupt
nicht mit Politik aus, ohne ihr Wahlrecht abgesprochen zu bekommen. Wer
würde denn festlegen wollen, worauf es bei der politischen Urteilsfähigkeit
ankommt? Selbst wenn es einen Test für politische Urteilsfähigkeit
gäbe, würde er nicht zu starren Altersgrenzen führen. Meint ihr nicht, daß Kinder viel zu leicht
zu beeinflussen sind? Alle Menschen beeinflussen sich ständig. Und in
dem Sinn ist es wichtig, daß Kinder und alle anderen Menschen
beeinflußbar sind, denn sonst wären Wahlen, oder zumindest
Wahlkämpfe völlig überflüssig. Natürlich besteht die Gefahr, daß man absichtlich
falsch informiert wird. Auch alten Menschen, die vielleicht schon senil
geworden sind, kann dies leicht passieren; deswegen wird ihnen aber nicht
das Wahlrecht entzogen. Wahrscheinlich sind Kinder sogar durchschnittlich
in erhöhtem Maße beeinflußbar und leichter manipulierbar
als erwachsene Menschen. Das liegt u.a. auch daran, daß viele sich
vorher nur sehr wenig politische Gedanken gemacht haben. Warum auch? Sie
hatten ja bisher keinen Grund dazu, da sie sowieso nicht gefragt wurden.
Habt ihr nicht Angst, daß Kinder nicht wissen,
was sie tun und die Bedeutung ihrer Entscheidungen nicht verstehen? Zum einen meinen wir, daß diese Frage nicht nur
wichtig ist, wenn es um das Wahlrecht für Menschen unter 18 geht.
Wir bezweifeln, daß es nur eine Frage des Alters ist, ob Menschen
die Tragweite ihrer Entscheidungen mitbedenken. Zum anderen denken wir, daß diese Angst nicht
dazu führen darf, Menschen vom Recht auf Mitbestimmung auszuschließen.
Je früher es gerade für junge Menschen auch von Bedeutung
ist, sich zu informieren, desto besser kann einer Gefahr von "Fehlentscheidungen"
vorgebeugt werden. Wir glauben, daß niemand besser über die eigene
Lebenssituation Bescheid wissen kann, als man selbst. Dies trifft auch für
Kinder und Jugendliche zu. Glaubt ihr nicht, daß radikale Parteien vom
Kinderwahlrecht profitieren werden? Die radikale Denkweise einiger Jugendlicher kommt zum
Teil auch daher, daß sie ausgegrenzt werden und sich mißverstanden
fühlen. Der Stimmenanteil der Menschen unter 18 Jahren liegt etwa
bei 20 % aller Wahlberechtigten. Von diesen wird nur ein kleiner Teil den
radikalen Parteien seine Stimme geben. Die Gefahr wird von uns gering eingeschätzt.
Abgesehen davon halten wir es für höchst undemokratisch, über
die Wahlordnung das Wahlergebnis zu manipulieren. Meint ihr nicht, daß das Wahlrecht Kinder
überfordert und ihnen zuviel Verantwortung aufbürdet? Erstmal muß ja keiner wählen, es geht um
das Recht zu wählen und nicht um eine Pflicht. Außerdem muß
man überlegen, ob der gelegentliche Druck auf Kinder, der durch
Wahlen und Wahlkampf entsteht, schädlicher ist, als die Teilnahmslosigkeit
und Ohnmacht, die dadurch hervorgerufen wird, daß Kinder nicht
wirklich an Entscheidungen beteiligt werden. Wir berufen uns auch auf viele neue wissenschaftlich bestätigte
Erkenntnisse aus der Entwicklungspsychologie und der Jugendforschung, die
bei der Verabschiedung des Grundgesetzes noch nicht vorlagen. Nach deren
Aussage wollen Kinder ernstgenommen werden und Verantwortung übernehmen
können. Menschen unter 18 haben doch auch weniger Pflichten
als Erwachsene, wieso sollten sie dann mehr Rechte bekommen? Grundrechte stehen allen Menschen zu, ohne daß
sie dafür etwas leisten müssen. Und in einer Demokratie ist
das Wahlrecht ein herausragendes Grundrecht. Jeder hat es - unabhängig
davon, ob er dumm, alkoholabhängig, verrückt, drogensüchtig
oder sonstwas ist, egal, ob er sich für Politik interessiert und
ob er weiß, zu welcher Partei z.B. Helmut Kohl gehört. Nur
Kindern wird dieses wichtige Recht vorenthalten. Abgesehen davon haben die Unter-18-jährigen sowieso
Pflichten, sogar zusätzliche: die Pflicht, ohne Lohn hart zu arbeiten
- auch Schulpflicht genannt - ab 6 Jahren, Kinder haben die Pflicht,
das elterliche Züchtigungsrecht zu ertragen, sie müssen sich
an alle Gesetze halten, obwohl sie nie mit darüber abstimmen durften,
ob sie diese Gesetze überhaupt wollen, mit 14 kann man sogar ins
Gefängnis kommen, mit 18 kommt dann die Wehrpflicht - bis dahin
durfte man nie eine Partei wählen, die diese Wehrpflicht vielleicht
abschaffen würde. Die Folgen eines Krieges müßten die
Kinder mindestens genauso ausbaden wie Erwachsene. Das Wahlrecht ist ein Menschenrecht, das man völlig
unabhängig von Pflichten hat. Was haltet ihr vom Wahlrecht ab 16? Uns geht es um grundsätzliche Überlegungen.
Wir halten es für nicht rechtens, daß das Alter eines Menschen
entscheidet, ob er mitbestimmen darf. Einerseits freut uns die Herabsetzung,
weil dadurch das Thema Wahlrecht öffentlich diskutiert wird. Die
Argumentation, die dazu geführt wird, ist jedoch unlogisch und
könnte genausogut für das Alter von z.B. 12 oder 15 Jahren
geführt werden. Uns geht es eigentlich um die Frage, inwieweit die in der
Verfassung festgelegte Altersgrenze gegen Menschenrecht verstößt. Seid ihr auch für die Wählbarkeit von
Jugendlichen? Ja. Wir können uns auch vorstellen, daß es Jugendliche
gibt, die Politik aktiv mitgestalten können und wollen, um auf diese
Weise etwas zu verändern. Die Wählbarkeit könnte mit weniger
Bedenken eingeführt werden. Die Gefahr, daß ein politik-unfähiges
Kind gewählt werden würde, ist sehr gering. Die Wähler würden
sojemandem schließlich nicht ihre Stimme geben. Könntet ihr euch vorstellen, eine eigene Partei
zu gründen, wenn es mal soweit kommen sollte? Man müßte dann darüber nachdenken, wenn
es soweit ist. Es gibt bestimmt junge Menschen, die sogar Parteien gründen
würden. Vermutlich entstehen verschiedene Parteien, und vielleicht
sind wir bei einer davon mit von der Partie. Aber vielleicht ändert
sich bei einer solch fundamentalen Wahlrechtsänderung sowieso soviel,
daß wir über ganz neue Wege nachdenken können, wie wir die
Gesellschaft verändern. Wie seid ihr auf das Thema Wahlrecht gekommen? Seit drei Jahren sind wir K.R.Ä.T.Z.Ä. als Gruppe
zusammen und haben schon verschiedene Aktionen gemacht und Materialien herausgegeben.
Zum Beispiel das Plakat "Was wir an der Schule falsch finden",
die Kinderrechtsfibel "KinderRÄCHTzwiebel" oder das Wahlprogramm
der Moskitos in dem GRIPS Theaterstück "Die Moskitos sind da!".
Immer ging es um grundsätzliche Rechte für Kinder. Überall
müssen wir die Erfahrung machen, daß wir wenig Möglichkeiten
haben, mitbestimmen zu können. Außerdem waren wir bei allen möglichen
Veranstaltungen wie Kindergipfel oder -parlamenten. Gerade diese Veranstaltungen
waren oft Alibi für irgendwelche Politiker, wirkliche Veränderungen
oder tatsächliches Mitspracherecht gab es nicht. Die Schule z.B. können
wir nicht durch ein Plakat, durch Schülervertretung oder sogar durch
Kinderparlamente ändern, sondern nur, wenn wir wirklich mit darüber
abstimmen können. Glaubt ihr denn, daß sich durch das Kinderwahlrecht
viel verbessern wird? Das ist uns eigentlich die wichtigste Frage, weil das
Kinderwahlrecht unserer Meinung nach viele positive Auswirkungen hat.
Da wäre das Selbstbewußtsein der Menschen unter 18, das natürlich
steigen würde. Viele Erwachsene würden junge Menschen mit
ganz anderen Augen sehen. Plötzlich haben die Ansichten der Kinder
einen viel höheren Wert. Vor allem die Folgen der jetzigen politischen
Entscheidungen, die erst in vielen Jahren wirksam werden, würden
mehr beachtet werden. Eigenschaften, die mit dem Alter eher nachlassen,
würden durch die von uns angestrebte Änderung des Wahlrechts
eine größere Rolle spielen: Neugierde, Offenheit, Gerechtigkeitssinn,
Phantasie, Zärtlichkeit, Lebensfreude, Creativität, Verletzbarkeit...
Durch das Ernstnehmen der Forderungen von Kindern und Jugendlichen,
was das Wahlrecht ja darstellt, würden sich auch erwachsene Wähler
beeinflussen lassen. Die Mitbestimmung junger Menschen ist nach unserer
Überzeugung eine Bereicherung für jede Gesellschaft. Wir übernahmen diesen
Text (gekürzt) mit freundlicher Genehmigung von KRÄTZÄ
dem Faltblatt Verfassungsbeschwerde
zum Wahlalter. Häufig gestellte Fragen und die Antworten der KinderRÄchTsZÄnker.
* Zitat: "Die Verfassungsbeschwerde
wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe: Ein Grund zur Annahme
der Verfassungsbeschwerde im Sinne des $ 93a BVerfGG liegt schon deshalb
nicht vor, weil die - auch für Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften
des Grundgesetzes geltende (vgl. BVerfGG 17, 67 -75-) - Jahresfrist
des § 93 Abs. 3 BVerfGG nicht eingehalten worden ist. Für den Beginn
dieser Frist ist es aus Gründen der Rechtssicherheit unbeachtlich,
wann die Rechtswirkungen dem Betroffenen gegenüber eintreten (vgl.
BVerfGE 24, 252 -257- sowie BVerfGE 30, 112 -126-; jeweils m.w.N.).
Diese Entscheidung ist unanfechtbar." Das ist die vollständige
Begründung ... |
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